Ihre Website, barrierefrei
Mehr Reichweite.
Mehr Nutzer. Mehr Erfolg.“
Barrierefreie Websites werden ab 2025 für Unternehmen zur Pflicht.
Ihre Website
ist das Gesicht Ihres Unternehmens
Sorgen Sie dafür, dass sie von jedem gesehen und genutzt werden kann. Mit digitaler Barrierefreiheit stellen Sie die Nutzerfreundlichkeit Ihrer Website auch für Menschen mit Einschränkungen sicher. Buttons, Formulare und Werbeflächen werden prägnanter und führen schneller zum Ziel.
Barrierefreiheitsstärkungsgesetz ab Juni 2025
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) stellt viele Unternehmen vor neue Herausforderungen, die bewältigt werden müssen. Wenn Sie einen Onlineshop besitzen oder über Ihre Website geschäftsorientierte Dienstleistungen anbieten – wie die Kontaktaufnahme oder die Buchung von Terminen für Kundengespräche – sind Sie ab dem 28. Juni 2025 gesetzlich verpflichtet, Ihre Inhalte barrierefrei zu gestalten.
Selbst wenn das BFSG für Ihr Unternehmen nicht gilt, kann Barrierefreiheit Ihnen wirtschaftliche Vorteile bieten. Zudem leisten Sie aktiv einen Beitrag zu einer inklusiven digitalen Gesellschaft.
Konkrete Chancen für Ihr Unternehmen:
Erweitern Sie Ihre Zielgruppe!
Sprechen Sie Menschen mit Behinderungen an – das sind etwa 20 % der Weltbevölkerung – sowie deren Angehörige.Stärken Sie Ihr Markenimage!
Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, um aktiv zu werden, denn sobald das Gesetz in Kraft tritt, wird es eher als Zwang denn als wohlmeinende Absicht wahrgenommen.Optimieren Sie Ihr SEO-Ranking!
Barrierefrei gestaltete Webseiten sind für Suchmaschinen leichter zugänglich und profitieren dadurch von einer höheren Sichtbarkeit.Reduzieren Sie Ihre Supportkosten!
Ihre Webseite wird für alle Nutzer leichter verständlich und einfacher zu bedienen sein.Für wen sind barrierefreie
Websites unverzichtbar?
Die neue gesetzliche Regelung betrifft ab Juni 2025 alle Websitebetreiber, die online Dienstleistungen oder Informationen anbieten. Darunter fallen insbesondere Buchungsportale, Kontaktformulare und sonstige Angebotsbereiche für Onlinekurse oder Workshops.
Fehlende Barrierefreiheit auf Ihrer Website kann zu rechtlichen Konsequenzen und Imageverlust führen. Vermeiden Sie Bußgelder und erreichen Sie eine breitere Zielgruppe – gestalten Sie ihre Website noch heute barrierefrei!
Konkrete Anwendungsbeispiele können sein:
Sie sind eine Arztpraxis oder Heilpraktiker:
Machen Sie wichtige Informationen und die Online-Terminbuchung für alle Patienten – auch mit eingeschränktem Seh- oder Hörvermögen – zugänglich.
Sie sind Berater:in oder Coach:
Stellen Sie sicher, dass Ihre Inhalte, Terminbuchungen und Angebote barrierefrei für alle zugänglich sind.
Sie bieten Onlinekurse oder Workshops an:
Sorgen Sie dafür, dass Lerninhalte, Anmeldungen und Live-Sessions für alle Teilnehmer barrierefrei nutzbar sind
Sie sind ein Handwerksbetrieb oder ein lokaler Dienstleister:
Machen Sie Kontaktmöglichkeiten, Preislisten und Leistungen für alle Kunden zugänglich – und heben Sie sich durch Inklusion von der Konkurrenz ab.
Sie sind ein Immobilienmakler:
Ermöglichen Sie, dass Ihre Exposés, Kontaktmöglichkeiten und Besichtigungstermine für alle Interessenten barrierefrei erreichbar sind.
Sie betreiben ein Hotel oder eine Gastronomie:
Erleichtern Sie allen Gästen die Online-Buchung, das Abrufen von Speisekarten oder die Nutzung Ihrer Services – und heben Sie sich durch Inklusion ab.
Sie betreiben einen Onlineshop:
Sorgen Sie dafür, dass jeder Ihre Produkte finden, verstehen und problemlos kaufen kann, unabhängig von technischen oder körperlichen Einschränkungen.
Sie sind eine öffentliche Einrichtung oder Bildungseinrichtung:
Erfüllen Sie gesetzliche Vorgaben und stellen Sie sicher, dass Ihre Informationen und Angebote für alle Bürger:innen und Lernenden erreichbar sind.
- Mit uns arbeiten
Durchführung eines Web Accessibility Audit
Bei einem ersten gemeinsamen Termin klären wir alle Fragen und Anforderungen rund um den digitalen Barrierefreiheits-Check. Was sind die Ziele Ihrer Website? Welche Hürden bestehen derzeit hinsichtlich der Barrierefreiheit? Wer ist ist Ihre Zielgruppe? Wer kümmert sich aktuell um die Inhalte Ihrer Website?
Im Rahmen des Web Accessibility Audits überprüfen wir die Landing Page, alle Unterseiten, Elemente und Formulare Ihrer Website intensiv auf die Einhaltung der WCAG-Richtlinien (WCAG 2.2 AA).
Die Ergebnisse des Audits werden in einem Anforderungskatalog festgehalten, um daraus konkrete Handlungsempfehlungen für die Optimierung Ihrer Website ableiten zu können.
Alle Handlungsempfehlungen und Ergebnisse werden von uns in einer transparenten Dokumentation aufbereitet und in Form einer Ergebnispräsentation von einer unserer Accessibility-Expertinnen oder -Experten übermittelt.
Klingt das nach einem guten Plan für Sie? Dann kontaktieren Sie uns und lassen Sie Ihre Website so schnell wie möglich auf digitale Barrierefreiheit überprüfen!
Wissen Sie, wie barrierefrei Ihre Website derzeit ist? Gerne führen wir einen Check durch, um Ihre Webseite zu überprüfen.
"Wir helfen Ihnen, Ihre Website inklusiv zu gestalten – benutzerfreundlich, rechtskonform und zukunftssicher. Lassen Sie uns gemeinsam eine digitale Welt schaffen, die niemanden ausschließt."
Iris & Susanne
Expertinnen für Websites, die begeistern
Wann ist eine Website barrierefrei?
Das Internet ist grundsätzlich so konzipiert, dass es für alle Menschen zugänglich ist. Dabei ist es irrelevant, woher diese Personen stammen, welche Sprache sie sprechen, welche Technologien sie nutzen oder welchen sozialen Hintergrund sie haben. Eine Website gilt als barrierefrei, wenn Einschränkungen beim Sehen, Hören, Bewegen oder beim Verarbeiten von Informationen keinen negativen Einfluss darauf haben, wie die Nutzer das Web verwenden.