FAQs.
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist die Umsetzung des European Accessibility Act in deutsches Recht. Es wurde am 16. Juni 2021 verabschiedet und tritt nach einer Übergangszeit zum 28. Juni 2025 in Kraft. Es verpflichtet deutsche Unternehmen zur Barrierefreiheit nach dem European Accessibility Act.
Die Norm EN 301 549 beschreibt das Vorgehen, um sicherzustellen, dass die Produkte und Dienstleistungen unter dem European Accessibility Act barrierefrei sind.
Für Websites und Anwendungen referenziert EN 301 549 direkt den internationalen Standard „Richtlinien für Barrierefreie Webinhalte (WCAG) 2.1” auf Level AA.
- Ihre Website oder Onlineshop muss den Anforderungen der EN 301 549 entsprechen.
- Sie müssen eine barrierefrei zugängliche „Erklärung zur Barrierefreiheit” auf Ihrer Internetseite veröffentlichen. Diese Erklärung enthält Informationen darüber, wie Sie die Barrierefreiheit sicherstellen, sowie über die Teile Ihrer Website oder Ihres Onlineshops, welche (noch) nicht barrierefrei sind.
- Ihre Internetseite muss eine Kontaktmöglichkeit bieten, mit der Nutzer*innen Barrieren melden können.
Texte und Inhalte: Klar und verständlich formulierte Texte, gut lesbare Schriftarten und ausreichende Schriftgrößen.
Navigation: Einfach und intuitiv, auch mit Tastatur oder Screenreader nutzbar.
Farben und Kontraste: Ausreichende Farbkontraste zwischen Text und Hintergrund für bessere Lesbarkeit.
Medien: Untertitel für Videos und Transkripte für Audiodateien bereitstellen. Alternativtexte für Bilder und Videos.
Formulare: Barrierefreie Formulare mit klaren Beschriftungen, Hinweisen und Fehlermeldungen.
Responsive Design: Optimierte Ansicht auf allen Geräten – vom Smartphone bis zum Desktop.
Der Stichtag für das Gesetz ist der 28. Juni 2025. Produkte, die nach diesem Datum in den Verkehr gebracht werden, sowie Dienstleistungen, die nach diesem Datum erbracht werden, müssen barrierefrei sein.
Beispiele für Produkte, die unter das BFSG fallen, sind unter anderem Computer, Tablets, Handys, Fernsehgeräte mit Internetzugang, E-Book-Reader, Automaten (wie Geld- und Ticketautomaten) sowie Router.
Zu den Dienstleistungen zählen neben dem Personenverkehr auch Telefon- und Messenger-Dienste sowie Leistungen im elektronischen Geschäftsverkehr. Viele Websites unterliegen ebenfalls dieser Kategorie, insbesondere Webshops, aber auch andere Dienstleistungen wie Kontaktformulare und Terminbuchungsmasken.
Private sowie rein geschäftliche (B2B) Angebote sind nicht dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) unterworfen. Darüber hinaus sind Kleinunternehmen von den Anforderungen des BFSG ausgenommen. Kleinunternehmen werden als solche definiert, die weniger als zehn Beschäftigte haben oder deren Jahresumsatz beziehungsweise Bilanzsumme maximal zwei Millionen Euro beträgt.
Sollten Änderungen an einer Dienstleistung ein wirtschaftliches Risiko für das Unternehmen darstellen, besteht die Möglichkeit, dass das Unternehmen von den Verpflichtungen des BFSG ausgenommen wird.
Bitte konsultieren Sie Ihren Rechtsbeistand
Es ist ratsam, einen Rechtsbeistand hinzuzuziehen, wenn Sie annehmen, nicht unter die Regelungen zu fallen, oder wenn Sie die erforderlichen Änderungen nicht umsetzen können. Eine barrierefreie Website bietet viele Vorteile, auch wenn Sie nicht dazu verpflichtet sind. Berücksichtigen Sie daher immer die Barrierefreiheit in Ihren neuen Projekten.
Private sowie rein geschäftliche (B2B) Angebote sind nicht dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) unterworfen. Darüber hinaus sind Kleinunternehmen von den Anforderungen des BFSG ausgenommen. Kleinunternehmen werden als solche definiert, die weniger als zehn Beschäftigte haben oder deren Jahresumsatz beziehungsweise Bilanzsumme maximal zwei Millionen Euro beträgt.
Sollten Änderungen an einer Dienstleistung ein wirtschaftliches Risiko für das Unternehmen darstellen, besteht die Möglichkeit, dass das Unternehmen von den Verpflichtungen des BFSG ausgenommen wird.
Bitte konsultieren Sie Ihren Rechtsbeistand
Es ist ratsam, einen Rechtsbeistand hinzuzuziehen, wenn Sie annehmen, nicht unter die Regelungen zu fallen, oder wenn Sie die erforderlichen Änderungen nicht umsetzen können. Eine barrierefreie Website bietet viele Vorteile, auch wenn Sie nicht dazu verpflichtet sind. Berücksichtigen Sie daher immer die Barrierefreiheit in Ihren neuen Projekten.